Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden (z. B. Karussells, Zelte).
Da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann, ist eine besondere Form der Überwachung (Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme) erforderlich.
Für jeden "Fliegenden Bau" muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden.
Rechtliche Grundlage:
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 79)
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baues ist der Bauaufsicht mind. 3 Tage vorher anzuzeigen)
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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