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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden (z. B. Karussells, Zelte).

Da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann, ist eine besondere Form der Überwachung (Ausführungsgenehmigung und Gebrauchsabnahme) erforderlich.
Für jeden "Fliegenden Bau" muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden.

Rechtliche Grundlage:
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 79)


Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

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Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

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