Unterhalt
• Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
• Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
• Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit den Mitarbeitern, telefonisch oder per Mail.
Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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