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Abfall

Abfallgefässe

Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, auf seinem Grundstück die zur Verfügung gestellten Müllgefäße bereitzuhalten (Anschlusszwang) und jeder Eigentümer, Mieter oder Pächter muss seinen Müll aus privaten Haushaltungen in die entsprechenden Müllgefäße füllen (Benutzungszwang).

Pro Grundstück ist mindestens eine Graue Tonne für Restabfall, eine Grüne Tonne für Bioabfall, eine Gelbe Tonne für Wertstoff und eine Blaue Tonne für Altpapier vorgesehen.

Jedes Grundstück bzw. jede Eigentumswohnung erhält zusätzlich zu jeder kostenpflichtigen Grauen Restmülltonne eine kostenlose Papiertonne.

Leichtstoffverpackungen werden über die Wertstofftonne (Gelbe Tonne) eingesammelt. 

Glasbehältnisse werden über Altglascontainer entsorgt. Die Liste mit den Standorten der Altglascontainer finden Sie im oben aufgeführten Downloadbereich.

In die Biotonne gehören alle kompostierbaren Abfälle, wie z. B. Kartoffelschalen, Kaffeesatz oder Rasenschnitt. Für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Befreiung kann nur bei Nachweis der Eigenkompostierung beantragt werden. Die Größe der Biotonne (60 l, 80 l, 120 l, 240 l) ist allerdings frei wählbar.

Gewerbebetriebe müssen mindestens ein Abfallgefäß der Stadt Werne für Restabfall vorhalten.

Indivueller Abfallkalender

Abfuhrrhythmus

  • Graue Tonne für Restabfall 
    2-wöchentlich
  • Grüne Tonne für Bioabfall
    2-wöchentlich 
  • Gelbe Tonne
    2-wöchentlich 
  • Blaue Papiertonne
    4-wöchentlich 

Die Abfuhrtermine finden Sie im Abfuhrkalender (im Rathaus erhältlich oder im Downloadbereich).

Entsorgungsgemeinschaften

Entsorgungsgemeinschaften auf einem Grundstück: Die großen Abfallgefäße bieten den Bewohnern eines Grundstücks die Möglichkeit, diese gemeinsam zu nutzen und dadurch erhebliche Kosten einzusparen. Eine Entsorgungsgemeinschaft kann auf Antrag gebildet werden. 

Soll eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei angrenzende Grundstücke gebildet werden, ist hierfür ein Antrag notwendig.
Für eine Entsorgungsgemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen ist auch ein Antrag notwendig, da sie ebenso wie Grundstücke einzeln veranlagt werden.

Abfallgebühren

Abfallentsorgungsgebühren

2023 (ab dem 01.01.2023)

Restmüll (schwarzer Deckel)

60 Liter 144,47 €

80 Liter 172,11 €

120 Liter 226,50 €

240 Liter 392,19 €

1,1 m³ Container (14-tägig) 1.970,86 €

1,1 m³ Container (wöchentlich) 3.120,32 €

Biomüll (grüner Deckel)

60 Liter 79,51 €

80 Liter 90,18 €

120 Liter 111,51 €

240 Liter 177,85 €

Papiertonne (blauer Deckel)

240 Liter kostenfrei

Wertstofftonne (gelber Deckel)

120 Liter kostenfrei

240 Liter kostenfrei (ab einer Restmülltonne von 80 Liter möglich)

Hinweis: Für jede Beantragung einer Neuaufstellung eines Abfallbehälters sowie für jede Beantragung eines Wechsels der Behälterzahl oder der Behältergröße (Volumenänderung) wir eine Verwaltungsgebühr gleichermaßen für alle Behältergrößen in Höhe von 25,00 € erhoben.


Mülltonnenwechsel

Einen Mülltonnentausch oder eine Anmeldung / Abmeldung der Tonne/n können nur die Eigentümer veranlassen. Wird der Antrag bis zum 20. eines Monats gestellt, kann der Wechsel zu Beginn des folgenden Monats wirksam werden. Der Antrag kann nur schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Das abzuholende Gefäß muss dann sichtbar und frei zugänglich auf dem Grundstück stehen. Es wird auch gefüllt mitgenommen.

Die Papiertonne wird alle 4 Wochen und die anderen Fraktionen alle 2 Wochen geleert.

Die entsprechende Abfallgebührensatzung finden Sie im oben aufgeführten Downloadbereich.

Abfallkalender

Alle Haushalte in Werne erhalten einmal jährlich einen Abfallkalender mit allen Abholterminen, der am Jahresanfang zugestellt wird.

Sollten Sie keinen Kalender erhalten haben, können Sie sich ein Exemplar im Bürgerbüro der Stadt Werne abholen oder den Kalender im oben aufgeführten Downloadbereich herunterladen.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Straßen und Verkehr
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, 2. OG
Raumnummer
212 - 214

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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