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Allgemeine Gefahrenabwehr

Einschreiten der Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde bei Vorliegen einer Gefahr für

• die öffentliche Sicherheit
(Rechtsgüterschutz in Bezug auf Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit und Eigentum)

• die öffentliche Ordnung
(Schutz von Wertvorstellungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben von grundlegender Bedeutung sind)

Rechtliche Grundlagen

Ordnungsbehördengesetz NW, soweit keine spezialgesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
D19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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