Einschreiten der Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde bei Vorliegen einer Gefahr für
• die öffentliche Sicherheit
(Rechtsgüterschutz in Bezug auf Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit und Eigentum)
• die öffentliche Ordnung
(Schutz von Wertvorstellungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben von grundlegender Bedeutung sind)
Rechtliche Grundlagen
Ordnungsbehördengesetz NW, soweit keine spezialgesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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