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Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften

Die Wahrnehmung von Vormundschaften erfolgt durch Bestellung des Vormundschaftsgerichts bei Minderjährigkeit der Eltern (Gesetzliche Vormundschaft) oder Entzug der elterlichen Sorge (Bestellte Vormundschaft). Der Vormund ist eine Fachkraft, der seine Haupttätigkeit  im Bereich der Jugendhilfe entwickelt und entfaltet. Die Aufgabe besteht darin, jungen Menschen in einer belasteten Lebenslage Ersatz für die fehlende Ausübung der Personensorge anzubieten, die von den eigenen Eltern nicht mehr oder zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann.

  • Die Vormundschaft umfasst die rechtlich Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitsfürsorge
  • Recht auf Antragstellung
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)
  • Religiöse Erziehung
  • Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf

Vermögenssorge:

  • Regelung der Erbangelegenheiten

Sofern nur teile der Personensorge übertragen wurden spricht man von einer Amtspflegschaft.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Jugendhilfeverwaltung
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Abteilung
Jugendhilfeverwaltung
Telefon
02389/71422
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 2. OG
Raumnummer
212
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
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Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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