Die Wahrnehmung von Vormundschaften erfolgt durch Bestellung des Vormundschaftsgerichts bei Minderjährigkeit der Eltern (Gesetzliche Vormundschaft) oder Entzug der elterlichen Sorge (Bestellte Vormundschaft). Der Vormund ist eine Fachkraft, der seine Haupttätigkeit im Bereich der Jugendhilfe entwickelt und entfaltet. Die Aufgabe besteht darin, jungen Menschen in einer belasteten Lebenslage Ersatz für die fehlende Ausübung der Personensorge anzubieten, die von den eigenen Eltern nicht mehr oder zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann.
Vermögenssorge:
Sofern nur teile der Personensorge übertragen wurden spricht man von einer Amtspflegschaft.
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Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
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