Wenn Sie nach Werne umgezogen sind, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Werne anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.
Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Auch wenn Sie innerhalb von Werne umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Bei Familien, die innerhalb Wernes umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Wenn Sie aus Werne wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Werne erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.
Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Werne zwingend erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Für die Abmeldung aus Werne ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die sich aus Werne abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Bei einem Zuzug, Umzug oder Wegzug bitten wir Sie, daran zu denken, dass in den nachfolgenden genannten Fällen von Ihnen weitere Meldungen erfolgen müssen:
Sie besitzen einen Hund?
Bitte informieren Sie die Mitarbeiterin des Bürgerbüros, damit das Steueramt über Ihre neue Anschrift informiert werden
kann.
Sie üben ein Gewerbe unter Ihrer Wohnanschrift aus?
Das Gewerbe müssen Sie bei der Gewerbeabteilung ebenfalls an-, ab- oder ummelden.
Sie haben ein Kind, das den Kindergarten besucht?
Bitte informieren Sie die die Jugendhilfeverwaltung über Ihre neue Anschrift, damit die Bescheide über Elternbeiträge
korrekt zugestellt werden können.
Sie sind Grundstückseigentümer*in?
Bitte informieren Sie das Steueramt über Ihre neue Anschrift, damit die Bescheide über Grundbesitzangaben korrekt zugestellt werden können.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd