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Anmeldeverfahren Grundschulen

Im September informiert das Schulverwaltungsamt Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern schriftlich über die vorzunehmende Schulanmeldung.
Schulpflichtig zum 01.08. jeden Jahres werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis einschließlich 30.09.geboren wurden und 6 Jahre alt sind oder werden..

Gemäß Schulgesetz haben Eltern grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Allerdings ist die Aufnahmekapazität einer Grundschule in der Regel durch ihre festgelegte Zügigkeit begrenzt.
Eltern, die ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anmelden, müssen
• bei der Anmeldung eine weitere Grundschule als Zweitwunsch benennen,
• entstehende Fahrkosten selbst übernehmen, da diese (bei einem Fußweg von mehr als 2 km) nur bis zur wohnortnächsten Schule übernommen werden.
Alle Grundschulen sind Offene Ganztagsschulen und bieten darüber hinaus zusätzliche Betreuungsangebote an. Nähere Informationen erteilt die gewünschte Grundschule.
Kinder, die ab dem 01.10. erst 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des neuen Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. 

Aufnahmeverfahren

Die angemeldeten Kinder werden von der jeweiligen Grundschule zur Feststellung der Schulfähigkeit eingeladen.
Die schulärztliche Untersuchung durch den Kreis Unna erfolgt in den Kindertagesstätten und ist in der Regel bis Mai abgeschlossen. Sollte ein Kind keine Kindertagesstätte besuchen, wird es persönlich zur Untersuchung eingeladen.

Nach Abschluss des Schulfähigkeitstests der Grundschule erhalten die Eltern eine vorläufige Aufnahmebestätigung. Erst nach dem Abschluss der schulärztlichen Untersuchung des Kreises Unna wird über die endgültige Aufnahme des Kindes entschieden.

Ansprechpartnerinnen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Einschulung eines Kindes ergeben, sind die Schulleitungen der jeweiligen Grundschule. Die Schulleiterin berät in allen Fragen und leistet entsprechende Hilfestellung.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Schulen
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Telefon
02389 / 71-532
Telefax
02389 / 71-508
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 2. OG
Raumnummer
218
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr
Freitag:08:30–00:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
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Anschrift

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Konrad-Adenauer-Platz 1
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Telefax: 02389 71-323
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