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Ausstellung von Urkunden

Oftmals müssen Sie bestimmte Ereignisse im Leben urkundliche nachweisen. Urkunden über eine Geburt, Eheschließung oder über einen Todesfall bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ereignis war. Am Ort des Ereignisses werden bei den Standesämtern Personenstandsregister geführt, aus denen die jeweiligen Urkunden oder beglaubigten Abschriften erstellt werden.

Wer kann eine Urkunde beantragen?

Da die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden sehr persönliche Daten enthalten, werden deren Inhalt nicht jeder Person mitgeteilt. Urkunden oder Auskünfte können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich für den Datenschutz mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Antragsberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wie kann man eine Urkunde beantragen?

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten beim Standesamt beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis/Reisepass mit und evtl. eine Vollmacht.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Urkunden per Post oder E-Mail anzufordern (Antragsformular s. Download). Ebenfalls benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Sie erhalten daraufhin die Rechnung. Nach Geldeingang sind wir bemüht, Ihnen die Urkunden schnellstmöglich zuzusenden. 


Wie hoch sind die Gebühren für Urkunden?

Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde aus dem Register fallen Gebühren von 5,00 Euro an.

Welche Urkunde gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Arten der Urkunden, aber wann braucht man welche Urkunde? Und wo liegt zum Beispiel der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtsregister?

Hier finden Sie eine Auflistung:
Geburtsurkunde

Sie enthält sämtliche Vornamen und den aktuellen Familiennamen (einschließlich etwaiger Änderungen), das Geschlecht und die Eltern (bei erfolgter Adoption die Adoptiveltern) sowie Tag und Ort der Geburt. Sie ist die am häufigsten benötigte Personenstandsurkunde.
•Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Urkunde. So sind sämtliche Folgebeurkundungen und Hinweise zu dem Geburtseintrag enthalten. Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung beantragen Sie bitte immer eine beglaubigte Abschrift.

•Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

Sie enthält sämtliche Daten der Eheleute/Lebenspartner (einschließlich etwaiger Änderungen) sowie Tag und Ort der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
•Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister

Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (z. B. Registernummern oder Auflösungsvermerke der Ehe/Lebenspartnerschaft). Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragen Sie bitte immer eine beglaubigte Abschrift.

•Sterbeurkunde

Sie enthält Vor- und Familiennamen der verstorbenen Person, Sterbetag und -ort, Geburtstag und -ort, Wohnort und Angaben über den Familienstand.
•Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Sterbeurkunde (z. B. erscheinen auch Beruf und Wohnanschrift der verstorbenen Person).

Jede dieser Urkunden kann auch in internationaler Form ausgestellt werden, z. B. zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde in Deutschland. Ob diese Urkunde dort anerkannt wird, kann Ihnen die jeweils zuständige Behörde mitteilen

Wie hoch sind die Gebühren für Urkunden?

Eine Urkunde kostet 10,00 Euro.
Für jede weitere Urkunde aus dem Register fallen Gebühren von 5,00 Euro an.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
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Straße
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Ort
59368 Werne
Telefon
02389 - 71-731
Telefax
02389 - 71-734
E-Mail-Adresse
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Gebäude
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Raumnummer
E10

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
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