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Baugenehmigungen / Bauanträge

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.

Die Geltungsdauer ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Die Baugenehmigung kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Rechtliche Grundlagen
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung)

Gebühren

Die Gebühr für die Erstellung eines entsprechenden Bescheides wird durch den Kreis Unna gemäß der Gebührenordnung des Landes NRW berechnet.
Gebühren einer Bauvoranfrage werden teilweise mit den Gebühren eines anschließenden Bauantrages verrechnet.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Bauordnung
Gebäude
Stadthaus, 1. OG

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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