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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern. Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Es wird dabei unterschieden in

  • Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Stadt gemäß der §§ 5 - 7 BauGB. Die beabsichtigte Bodennutzung ist hier nur flächenhaft dargestellt, so dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lässt.
    Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat den Maßstab 1 : 15.000.
  • Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB. Ein Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan und dem städtebaulichen Konzept entwickelt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne der Stadt Werne haben in der Regel den Maßstab 1 : 1.000.

Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Stadtplaung / Stadtentwicklung
Gebäude
Stadthaus, 1. OG
Raumnummer
104

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Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

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