Die Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern. Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Es wird dabei unterschieden in
Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.
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