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Bildung und Teilhabe

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern / Erziehungsberechtigten oder sie selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag (KiZ) zuzüglich zum Kindergeld, Asylbewerberleistungen.

Antragstellung/Geltendmachung

Bei den Ansprechpartnern der Stadt Werne erhalten Sie die erforderlichen Formulare. Anträge, Nachweise und sonstige erforderliche Unterlagen nehmen wir gerne entgegen. Die Bearbeitung und Entscheidung über die Gewährung der Leistungen erfolgt bei der Kreisverwaltung Unna. Auf der Internetseite des Kreis Unna sind die Formulare in eingestellt und dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen. 
Den Link zu der Internetseite finden Sie unter dem Menüpunkt "Details".

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Soziales
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Wohngeld
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E13 und E15

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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