Ab dem 1. Februar 2013 stellt die Stadt Werne auf den Parkplätzen
"Am Hagen (Hallenbad)/Kurt-Schumacher-Platz"
(gesondert ausgewiesene Parkflächen)
und ab dem 1. März 2015 auf dem Parkplatz
"Heckhof" (gesondert ausgewiesene Parkflächen)
eine begrenzte Anzahl von Dauerparkplätzen zur Verfügung, die nur mit Dauerparkausweisen genutzt werden dürfen.
Nähere Infos zum Erwerb entnehmen Sie bitte dem Antrag. Weitere Erläuterungen und auch zu der Gebührenordnung kann dem Ortsrecht „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ unter Gliederungsnummer III/20 entnommen werden. Hier finden Sie das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Antrag auf Erhalt eines Dauerparkausweises und Einzugsermächtigung
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd