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Denkmalschutz/Denkmalpflege

Die Stadt Werne als Denkmalbehörde kümmert sich um den Schutz und die Pflege der Denkmäler. Ziel ist die Erhaltung des historischen Erbes der Stadt. Denkmäler können die unterschiedlichsten Dinge sein, sie müssen aber für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung sein. Trifft das zu, müssen sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Erst dann sind sie Denkmäler und der pflegliche Umgang mit ihnen für die kommenden Generationen gesichert.

Eine Liste der Bau- und Bodendenkmäler auf dem Stadtgebiet Werne ist unten in Form einer PDF abrufbar.   

Denkmalpflege heißt der Umgang mit Denkmälern, ihre pflegliche Behandlung, ausgerichtet auf lang andauernde Erhaltung, ungestörtes Erscheinungsbild und sinnvolle Nutzung. 

Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Verfahrensschritten. Sie sind nicht immer für alle Betroffenen auf Anhieb verständlich und führen zu den unterschiedlichsten Fragen. Zudem müssen Denkmäler gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Dabei werden natürlich, in größerem oder kleinerem Umfang, Veränderungen vorgenommen. Auch hier stellen sich eine Reihe von Fragen, es lassen sich bürokratische Schritte nicht ausschließen. Eine umfassende Beratung unserer Kunden in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist daher unser Anliegen.

Rechtsgrundlage: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalschutz-und-pflege

Leitfaden für die Gebäudegestaltung im historischen Stadtkern:

Die stetige Verbesserung des attraktiven Erscheinungsbildes unserer Innenstadt stellt eine fortlaufende Aufgabe dar, an der nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch alle privaten Akteure mitwirken müssen. Aus diesem Grund hat die Stadt Werne im Jahr 2018/2019 in einem aufwändigen Beteiligungsprozess von Verwaltung, Politik und Gewerbetreibenden einen Gestaltungsleitfaden und eine Gestaltungssatzung entwickelt und beschlossen.

Das neue Gestaltungshandbuch dient als Leitfaden für die äußere Gestaltung der Gebäude, regelt die Anwendung von Werbeanlagen und die Nutzung des öffentlichen Raums. Dieses Handbuch richtet sich an alle Eigentümer, Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen der Gebäudebestand und das Umfeld durch gezielte Maßnahmen und aktive Beteiligung der privaten Akteure aufgewertet werden. Der vorliegende Gestaltungsleitfaden gibt dabei einen Handlungsrahmen in Form von Empfehlungen, die im Anhang abgedruckte Gestaltungssatzung regelt die verbindlichen Inhalte. 

Um Eigentümerinnen und Eigentümer beim Erhalt und dem Schutz von Denkmälern und Erhaltenswerter Bausubstanz zu unterstützen, können diese im Gespräch und in Abstimmung mit der Stadt Werne Fördermittel von Bund, Ländern und Kommune erhalten. Diese Fördermittel werden zum einen aus dem Topf der Pauschalmittel und zum anderen aus dem Topf des Fassadenprogramms der Städtebauförderung ausgezahlt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner der Abteilung IV.2. 

Die Pauschalförderung und das Fassadenprogramm werden gefördert durch:


Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Bauordnung / Denkmalpflege
Telefax
02389 - 71692
Gebäude
Stadthaus, 1. OG

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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