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Eheschließung

Der gemeinsame Lebensweg
Sie wollen Hand in Hand und ganz offiziell Ihren gemeinsamen Lebensweg beschreiten.
Der erste „amtliche Schritt“ auf den Weg in die Ehe ist die persönliche Anmeldung beim Standesamt. Um Ihnen die Wartezeiten zu verkürzen, vereinbaren Sie zur Eheanmeldung einen Termin.

Hier erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Fragen, die mit der Anmeldung und Trauung zusammenhängen.

Wo wird die Eheschließung angemeldet?

Die Eheschließung kann in der Stadt angemeldet werden, wo einer der Partner eine Haupt- oder Nebenwohnung hat.
Wenn Sie beide nicht in Werne wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist dies auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Werne heiraten möchten. Das Standesamt schickt uns dann, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, diese zu.

Grundsätzlich müssen zur Anmeldung beide Verlobte erscheinen. Das ist auch zweckmäßig, damit beide durch den Standesbeamten von den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung unterrichtet werden und beide gemeinsam das Stammbuch der Familie aussuchen.
Ist aber einer von beiden verhindert (z. B. aus beruflichen Gründen), kann der andere Verlobte allein zur Anmeldung kommen. Er/Sie benötigt dafür aber eine Vollmacht des verhinderten Verlobten.
Wenn es beiden gar nicht möglich ist, persönlich im Standesamt zur Anmeldung zu erscheinen (z. B. Auslandsaufenthalt), gibt es auch eine Lösung. Rufen Sie dann bitte im Standesamt an. Wir sagen Ihnen, wie es geht.

Welche Urkunden und Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird durch den Standesbeamten geprüft, ob sogenannte „Ehehindernisse“ Ihrer beabsichtigten Heirat entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen mitbringen. Die Frage nach den Unterlagen lässt sich leider nicht abschließend beantworten, da jeder Fall verschieden ist und für sich betrachtet werden muss.

Daher ist es ratsam, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind.

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen.

In der Regel sind bei ledigen, deutschen, volljährigen Partnern, die keine Kinder haben, folgende Unterlagen ausreichend:

- Personalausweis oder Reisepass von beiden Partnern.
- Jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für Ihren Geburtsort zuständig ist.
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.

Welche Urkunden und Unterlagen werden außerdem benötigt, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?

- Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der Vorehe. Den beglaubigten Ausdruck erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
- Wurde die vorherige Ehe im Ausland geschlossen und dort geschieden, fragen Sie beim Standesamt nach, welche Urkunden benötigt werden. Ausländische Scheidungsurteile bedürfen in der Regel in Deutschland einer förmlichen Anerkennung, oftmals durch das Gericht.
- Haben Sie gemeinsame Kinder, so sind auch die Geburtsurkunden der Kinder vorzulegen, wenn diese nicht in Werne geboren sind. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Standesamt.

Was muss beachtet werden, wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt?

Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte der Heimatländer beachtet werden, da sonst die Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft im Heimatland möglicherweise nicht anerkannt wird.

Mit bestimmten Ländern wurden verschiedene Abkommen geschlossen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Urkunden eine Apostille benötigen oder ob eine Legalisation notwendig ist. Einzelne Länder stellen auch Ehefähigkeitszeugnisse oder andere Familienstandsbescheinigungen aus.

Da bei Auslandsbeteiligung eine Vielzahl von Fragen geklärt werden müssen, bitten wir um Verständnis, dass die entsprechenden Auskünfte nicht telefonisch, sondern nur nach persönlicher Vorsprache im Standesamt erteilt werden können.

Die Bearbeitung und die Beschaffung der erforderlichen Urkunden kann sehr zeitintensiv sein. Sprechen Sie daher rechtzeitig bei uns vor.

Welche Namensführung ist in der Ehe?
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Erklärungen zur Namensführung“

Sind Trauzeugen heutzutage noch ein Muss?

Trauzeugen sind keine Pflicht mehr. Jedoch können Sie noch bis zu zwei Zeugen zu Ihrer Trauung mitbringen. Diese sollten mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Zeugen zur Trauung die Personalausweise mit sich führen.

Was muss beachtet werden, wenn die Trauung im Ausland stattfindet?
(Ehefähigkeitszeugnis)


Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen werden soll, verlangen viele Staaten von dem deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesbeamten darüber, dass nach deutschem Recht für die beabsichtigte Eheschließung kein Ehehindernis im Wege steht.

Die vorzulegenden Unterlagen sind in aller Regel die gleichen, als würden Sie in Deutschland heiraten.
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns an!

Ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung zwischen zwei Deutschen im Ausland kostet 40,00 €.
Bei Beachtung ausländischen Rechts betragen die Gebühren 66, €.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Eheschließung im Ausland, dieses Land die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe (so wie sie in Deutschland möglich sind) evtl. in dessen Recht nicht kennt. Sie haben jedoch die Möglichkeit später bei Ihrem Wohnsitzstandesamt einen Ehenamen zu bestimmen. Für nähere Informationen siehe „Erklärungen zur Namensführung“

Außerdem ist es möglich, die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen und somit auch eine deutsche Eheurkunde zu erhalten. Siehe „Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen / Personenstandsfälle im Ausland“

Allgemeine Hinweise

Wir möchten dazu beitragen, dass Ihr Eheschließungstag zu einem der Schönsten in Ihrem Leben wird. Sollten Sie also spezielle Ideen bezüglich Ihrer Traurede, ein besonderes Lied für die Trauung oder sonstige Wünsche haben, sind wir bemüht diese für Sie umzusetzen.

Fotografieren während der Trauung ist grundsätzlich in Werne erlaubt.

Sie haben die Möglichkeit maximal zwei Sonderparkgenehmigungen für den Tag der Trauung zu erhalten. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie uns an.

Die Stadt Werne bittet um Ihr Verständnis, dass kein Reis, Blüten, Konfetti, Papierschnipsel u.ä. im bzw. vor den Gebäuden / Trauzimmern gestreut werden darf.

Aufgrund der Beibehaltung eines feierlichen Rahmens während der Trauzeremonie, denken Sie daran, Ihr Handy auszuschalten.

Gebühren

Welche Gebühren fallen an?

Eheschließung nach deutschem Recht (Grundgebühr, 2 Eheurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen) 75,00 €
Eheschließung unter Berücksichtigung des ausländischen Rechts (Grundgebühr, 2 Eheurkunden, Aufenthaltsbescheinigungen) 101,00 €
Trauung außerhalb der Öffnungszeiten 66,00 €
Aufwandsentschädigung für Ambiente-Trauungen 120,00 €
Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeit an Freitagen/Samstagen 120,00 €
Aufwandsentschädigung an Sonntagen 125,00 €
Aufwandsentschädigung an Feiertagen 225,00 €

hinzu kommen für ein Stammbuch der Familie zwischen 20,00 € bis 40,00 €

Neben den gesetzlichen Gebühren, fallen je nach Trauzimmer zusätzliche Kosten an. Diese entnehmen Sie „Trauorte in Werne“ 

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Standesamt
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Standesamt
Telefax
02389 - 71734
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E10 und E11

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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