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Fachdienst Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabebeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.

Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, zb. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismustherapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.

Die Erziehungsberechtigten, bzw ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Soziale Dienste
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 1. OG
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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