Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabebeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.
Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, zb. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismustherapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.
Die Erziehungsberechtigten, bzw ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.
Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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