Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Führerscheinumtausch

Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Ihren bisherigen Führerschein
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Unna ausgestellt wurde
  • Personalausweis/Reisepass

Der neue Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei zugesandt, daher muss ihr alter Führerschein schon bei der Beantragung ungültig gemacht werden. Sie bekommen für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung mit.
Achtung: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!

Bei Verlust Ihres Führerscheines, der Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna.

Öffnungszeiten des Kreises Unna

  • Montag bis Freitag: 08.00–12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch: 13.30–15.30 Uhr

Gebühren

  • Führerscheinumtausch: 25,30 €
  • Erstantrag Führerschein Klasse A 1, A oder B: 44,70 €
  • Erweiterung auf Klasse B oder BE: 43,90 €
  • Erstantrag Führerschein Klasse M, L oder T: 43,90 €
  • Erweiterung auf Klasse A, A 1: 43,40 Euro
  • Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis: 43,90 €
  • Ersterteilung Fahrgastbeförderung: 43,90 Euro
  • Umschreibung aus einem EU-Staat: 35,00 €
  • Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, ohne Prüfung): 35,00 €
  • Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, mit Prüfung, FE > 2 J.): 35,80 €
  • Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, mit Prüfung, FE < 2 J.): 43,40 €
  • Umschreibung FE "Drittstaaten" (FE älter als 2 Jahre): 42,60 €
  • Umschreibung FE "Drittstaaten" (FE keine 2 J. alt): 43,40 €
  • Fahren ab 17 (1 Begleiter): 62,40 €
  • Fahren ab 17 (2 Begleiter): 72,40 €
  • Fahren ab 17 (3 Begleiter): 82,40 €
  • Fahren ab 17 (4 Begleiter): 92,40 €
Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bürgerbüro
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Telefon
02389 - 71333
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E18

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

Social Media

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen