Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Der neue Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei zugesandt, daher muss ihr alter Führerschein schon bei der Beantragung ungültig gemacht werden. Sie bekommen für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung mit.
Achtung: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!
Bei Verlust Ihres Führerscheines, der Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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