Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).
Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gebührensatzungen.
Für Informationen oder Rückfragen zu den Grundbesitzabgaben stehen Ihnen Ansprechpartner im rechten Abschnitt dieser Seite gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Download-Bereich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt, die Stadt Werne kann zu dem Feststellungsverfahren leider keine Auskünfte erteilen. Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich ab April 2022 eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Erklärung Eigentumswechsel
Gebührensätze 2023
Grundsteuerreform-Merkblatt
Neue Grundsteuer ab 2025
SEPA-Lastschriftmandat
Satzung der Grundbesitzabgaben vom 18.06.2015
Wissenswertes zur Grundsteuer
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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