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Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstücks muss durch die Bauaufsichtsbehörde genemigt werden.

Für Anträge auf Grundstücksteilung ist ein amtlicher Lageplan gem. § 17 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. In der Regel werden Teilungsanträge daher durch einen öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur eingereicht.

Rechtliche Grundlagen
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 8)

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bauordnung, Denkmalpflege
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Bauordnung
Gebäude
Stadthaus, 1. OG

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

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Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

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Telefax: 02389 71-323
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