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Handwerker-Parkausweis

Der Handwerker-Parkausweis kann für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster, Detmold, Düsseldorf und Köln beantragt werden.

Berechtigt sind Handwerksbetriebe für ihre Service-und Werkstattfahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein.

Die Genehmigungen gelten nicht für das Parken am Betriebssitz.

Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug wobei das Original im entsprechenden Montagefahrzeug auszulegen ist. Die Kennzeichen sind anzugeben. Entsprechend dem Bedarf können mehrere Parkausweise beantragt werden.

Der Handwerker-Parkausweis berechtigt zum Parken:
• In Parkzonen mit Parkscheinpflicht oder Parkuhren ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung
• In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot
• In Zonenhalteverboten und
• In Bewohnerparkzonen

Gebühren

Die Gebühren für den handwerkerparkausweis für einen Regierungsbezirk 150 Euro für ein Jahr,
für jeden weiteren Regierungsbezirk je 25 Euro.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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