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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des SGB VIII das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Werne, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

Die Jugendhilfeplanung hat hierzu die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse vorzubereiten und dabei die Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Kommune zu berücksichtigen.

Das Vorgehen orientiert sich in der Regel an folgendem Schema:
- Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste
- Beteiligung der freien Träger sowie der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und ihre Eltern) bei der Ermittlung von Wünschen, Bedürfnissen und Interessen
- Ableiten der Bedarfe der jungen Menschen und Eltern
- Bereitstellung von unterstützenden Datenmaterialien
- Projektplanung
Zu beachten sind dabei neben lokalen Veränderungsprozessen auch gesellschaftliche Trends im Allgemeinen, die Herausforderungen für die Jugendhilfe darstellen und große Relevanz für die Planung besitzen.

Hohe qualitative Anforderungen sind an diese Planungsprozesse zu stellen, damit konkrete Lebensbedingungen und unterschiedliche Lebenslagen innerhalb der Kommune beachtet werden können. Wohnortnähe und Sozialraumbezug sind dabei essentielle Kriterien, um für eine langfristige Perspektive eine abgestimmte Planung zu erlangen.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Jugend und Familie (III.1)
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne
Gebäude
Verwaltungsgebäude "Altes Amtsgericht", 1. OG
Montag:08:30–12:30 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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