Bei Munitions- und Sprengstoff-Funden, vor allem aus dem Zweiten Weltkrieg, hat die Ordnungsbehörde erste Gefahrenabwehrmaßnahmen zu treffen.
Die Beseitigung des Kampfmittels erfolgt durch den Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg.
Für Grundstücke, bei denen aufgrund von Luftbildauswertungen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Bombenblindgänger im Boden befinden, wird die notwendige Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst veranlasst. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen wie Räumung/Evakuierung veranlasst die Ordnungsbehörde.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauwillige darauf hingewiesen, dass präventive Untersuchungen ihrer Grundstücke auf Kampfmittel durchzuführen sind. Diese Untersuchungen erfolgen insbesondere durch die Auswertung von Luftbildern durch den Kampfmittelräumdienst.
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Luftbildauswertung beträgt nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg zurzeit mehrere Wochen.
Es wird daher empfohlen, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung eines Grundstücks im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens:
•Formloser Antrag mit Angabe der Katasterdaten
•Amtlicher Lageplan (Auszug Katasterkarte)
•Bitte richten Sie Ihre Anfrage an folgende E-Mail-Adresse: Kampfmittelanfrage@werne.de
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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