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Kinderfonds

Durch den Werner Kinderfonds können Mädchen und Jungen zwischen 4 und 18 Jahren, deren Eltern SGB II- oder Wohngeldempfänger sind, Zuschüsse zum Besuch eines Musik- oder Sportvereins erhalten. Die in Betracht kommenden Familien werden jedes Jahr vom Jobcenter oder der Stadt Werne angeschrieben und erhalten den sog. Kinderpass, ein Merkblatt und ein Informationsblatt der in Frage kommenden Vereine. Voraussetzung ist die vorherige Beantragung eines Zuschusses von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT).

So wird es gemacht:

  • Musik- oder Sportangebot aussuchen (Informationsblatt).
  • Das Berechtigungsschreiben bei Sportverein oder Musikanbieter vorzeigen.
  • Der Sportverein / Musikanbieter trägt auf der Rückseite Kurs und Kosten ein.
  • Den so durch den Verein ausgefüllten Berechtigungsschein reichen Sie mit dem Nachweis der bereits beantragten bzw. bewilligten Mittel aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“ der Stadt Werne ein.
  • Nach dem Bestätigungsvermerk der Stadt Werne ist der Berechtigungsschein erneut dem Sportverein / Musikverein vorzulegen, der erst danach berechtigt ist, den bestätigten Betrag vom Konto des Werner Kinderfonds abzurufen.
Dezernat/Abteilung/Betrieb
Jugendhilfeverwaltung
Straße
Bahnhofstraße 8
Ort
59368 Werne

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Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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