Durch den Werner Kinderfonds können Mädchen und Jungen zwischen 4 und 18 Jahren, deren Eltern SGB II- oder Wohngeldempfänger sind, Zuschüsse zum Besuch eines Musik- oder Sportvereins erhalten. Die in Betracht kommenden Familien werden jedes Jahr vom Jobcenter oder der Stadt Werne angeschrieben und erhalten den sog. Kinderpass, ein Merkblatt und ein Informationsblatt der in Frage kommenden Vereine. Voraussetzung ist die vorherige Beantragung eines Zuschusses von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT).
So wird es gemacht:
Es konnte kein alternativer Ansprechpartner ausfindig gemacht werden.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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