Eine Förderung durch die Stadt Werne erfolgt bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
Empfänger der Förderung können sein:
1.ortsansässige kulturelle Institutionen und Vereinigungen,
2.ortsansässige Einzelpersonen bei herausragenden künstlerischen Leistungen,
3.ortsansässige freie Initiativen, Vereine und Gruppen bei künstlerischen und kulturellen Vorhaben, die als Ergänzung zum herkömmlichen Kulturangebot durchgeführt werden, wenn insbesondere artbezogen, Kulturzenen belebend, Kunstsparten übergreifend und mit Aussicht auf Breitenwirkung gearbeitet wird.
• Verleihung des Kulturpreises der Stadt Werne,
• organisatorische Unterstützung kultureller Institutionen und Vereine (z. B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, Bühnenelementen, Podesten u. ä. im Rahmen der Möglichkeiten),
• Einzelförderung von privaten kulturellen Institutionen und Vereinigungen (z. B. Zuschüsse anlässlich Jubiläen),
• Förderung von öffentlichen kulturellen Einzelveranstaltungen und Einzelmaßnahmen,
• Beteiligung der Stadt Werne an Veranstaltungen von privaten kulturellen Institutionen und Vereinigungen
• Förderung herausragender künstlerischer Leistungen Einzelner
Kulturförderrichtlinien der Stadt Werne
Montag: | 00:00–00:00 Uhr |
Dienstag: | 00:00–00:00 Uhr |
Mittwoch: | 00:00–00:00 Uhr |
Donnerstag: | 00:00–00:00 Uhr |
Freitag: | 00:00–00:00 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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