Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Bürgerbüro auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Die Bescheinigung enthält u.a. folgende Angaben:
Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebühren frei.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Persönliches Erscheinen erforderlich
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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