Neben den Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung – auch behördliche Namensänderung genannt – zu ändern.
Es besteht daher die Möglichkeit, einen Vor- oder Familiennamen zu ändern, wenn hierzu ein wichtiger Grund besteht.
Das Nichtgefallen eines Namens kann nicht als ausreichender Grund angesehen werden. Gleiches gilt auch für die Änderung eines Vornamens.
Die Gründe können vielseitiger Art sein:
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit und klären Sie die weiteren Unterlagen telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch ab.
2,50 € bis 1.000,00 €
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