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Namensänderung

Neben den Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung – auch behördliche Namensänderung genannt – zu ändern.
Es besteht daher die Möglichkeit, einen Vor- oder Familiennamen zu ändern, wenn hierzu ein wichtiger Grund besteht.
Das Nichtgefallen eines Namens kann nicht als ausreichender Grund angesehen werden. Gleiches gilt auch für die Änderung eines Vornamens.

Die Gründe können vielseitiger Art sein:

  • z.B. Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen, oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen mit sich bringen;
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

Bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit und klären Sie die weiteren Unterlagen telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch ab.

Gebühren

2,50 € bis 1.000,00 €

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bürgerbüro
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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