Wenn Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum im Freien oder in Notunterkünften übernachten, gelten sie als obdachlos.
Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die in Werne das Ordnungsamt wahrnimmt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.
Aufgrund von Mietschulden kann die Vermieterin bzw. der Vermieter das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Ordnungsamt die richtige Ansprechstelle für die Räumungsschuldner, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Neben umfassender Beratung bietet das Ordnungsamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Vermittlungshilfen, zum Beispiel mit den Vermietern, dem Jobcenter, Hilfe bei der Wohnungssuche oder ggf. die Unterbringung in der städt. Notunterkunft (kein Frauen- bzw. Männerwohnheim) an. Die Unterbringung erfolgt vorübergehend zur Verhinderung der akuten Notlage. Außerdem hilft das Ordnungsamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Für alleinstehende obdachlose Frauen unterhält der Kreis Unna zudem eine Frauenpension. Siehe hierzu auch www.Frauenforum-Unna.de
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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