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Ordnungsbehördliche Bestattung

Bestattungen von Alleinstehenden ohne Angehörige. Die Bestattung von Verstorbenen wird durch die Ordnungsbehörde durchgeführt, wenn Angehörige nicht rechtzeitig ermittelt werden können, um die Bestattung in Auftrag zu geben oder Angehörige dieses ablehnen.
Die Kosten werden dem Bestattungspflichtigen (Angehörigen) auferlegt.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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