Bestattungen von Alleinstehenden ohne Angehörige. Die Bestattung von Verstorbenen wird durch die Ordnungsbehörde durchgeführt, wenn Angehörige nicht rechtzeitig ermittelt werden können, um die Bestattung in Auftrag zu geben oder Angehörige dieses ablehnen.
Die Kosten werden dem Bestattungspflichtigen (Angehörigen) auferlegt.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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