Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Ortsrecht

Nach der Gemeindeordnung NRW können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.

Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten.

Auf den Internetseiten "Ortsrecht" werden die zur Zeit verfügbaren und geltenden Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen der Stadt Werne dargestellt. Die Seiten werden suzkessive um neue Satzungen und Verordnungen ergänzt.

Alle Angaben dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

Das Ortsrecht steht Ihnen hier zur Verfügung.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Verwaltungsservice (I.1)
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, 3. OG
Raumnummer
301
Montag:08:30–12:30 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Dienstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch:08:30–12:30 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag:08:30–12:30 Uhr 14:00–16:00 Uhr
Freitag:08:30–12:00 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

Social Media

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen