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Polizeiliches Führungszeugnis

Ab dem 14. Geburtstag kann jeder Einwohner ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Es wird zwischen verschiedenen Führungszeugnissen unterschieden:

Führungszeugnis für private Zwecke = Belegart N

Dieses Führungszeugnis wird in der Regel vom Arbeitgeber für eine Einstellung benötigt. Das Zeugnis wird zu Ihnen nach Hause geschickt.

Führungszeugnis für eine Behörde = Belegart O

Dieses Führungszeugnis wird in der Regel von einer Behörde für eine amtliche Erlaubnis benötigt. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.
Dafür nennen Sie bitte die Anschrift des Empfängers. Daher bringen Sie für dieses Führungszeugnis bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit es dem richtigen Sachbearbeiter zugestellt werden kann.

Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2010 kann auch ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses wird benötigt, wenn jemand eine Tätigkeit ausführt, die mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat (z.B. Erzieher, Übungsleiter einer Jugendsportgruppe etc.). Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder des Vereins, der das Führungszeugnis verlangt, mit. Hierin sollte bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, wird es gebührenfrei ausgestellt, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung des Ehrenamtes vorlegen.

Europäisches Führungszeugnis

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Das Führungszeugnis ist persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist mit Vollmacht möglich.
  • Bei erweiterten Führungszeugnissen
    Schriftliche Bestätigung der auffordernden Stelle und ggf. schriftliche Bestätigung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Gebühren

  • 13,00 Euro

Führungszeugnis – Auch in Stockum möglich!

Weitere Informationen

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bürgerbüro
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E18

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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