Ein Reisegewerbe übt aus, wer Waren anbietet oder Bestellungen annehmen will, ohne eine ortsfeste Betriebsstätte zu haben (z. B. Haustürgeschäfte, Schausteller, Zirkusunternehmen) oder außerhalb der Betriebsstätte seine Leistungen anbietet.
Was benötige ich, wenn ich ein Reisegewerbe ausüben will?
Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt eine Reisegewerbekarte. Grundsätzlich gilt die Karte zeitlich unbegrenzt.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
• Personalausweis oder Reisepass
• ein Lichtbild
• Führungszeugnis
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gebührenspanne von 125,00 bis 500,00 Euro.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd