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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe übt aus, wer Waren anbietet oder Bestellungen annehmen will, ohne eine ortsfeste Betriebsstätte zu haben (z. B. Haustürgeschäfte, Schausteller, Zirkusunternehmen) oder außerhalb der Betriebsstätte seine Leistungen anbietet.

Was benötige ich, wenn ich ein Reisegewerbe ausüben will?

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt eine Reisegewerbekarte. Grundsätzlich gilt die Karte zeitlich unbegrenzt.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung

Notwendige Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass
• ein Lichtbild
• Führungszeugnis
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Gebühren

Gebührenspanne von 125,00 bis 500,00 Euro.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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