Beim Bürgerbüro in Werne können Reisepässe von allen Deutschen beantragt werden, die in Werne ihren Hauptwohnsitz haben. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer:
In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.
zusätzlich
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Wird benötigt für die Ausstellung von Kinderausweisen/-pässen
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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