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Ruhender Verkehr

Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. Insbesondere dienen die Kontrollen einerseits dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, z. B. Kinder und ältere Menschen (Gehwegparken). Andererseits sollen alle Verkehrsteilnehmer in bestimmten Bereichen die Möglichkeit haben, für ihren Einkauf einen Parkplatz in Geschäftsnähe zu finden (Parkscheibenpflicht). Einen nachhaltigen Erfolg kann es aber letztlich nur dann geben, wenn bei jedem die Einsicht besteht, die Grundregeln des Straßenverkehrs wieder stärker zu beachten.

  • Haben Sie wegen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit bereits Post erhalten, können Sie den/die Ansprechpartner/in aus dem Kopfbogen des Anschreibens entnehmen.
  • Haben Sie noch keine Post, aber bereits eine Verwarnung wegen eines Parkverstoßes (ein sogenanntes Knöllchen) erhalten, bitten wir Sie, auf die schriftliche Verwarnung zu warten, da wir vorher leider keine Auskünfte erteilen können.

Mittlerweile ist in Werne das Parkschein lösen auch digital mit dem Handy möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.werne.de/de/aktuelles/meldungen/2023-09-01-Handyparken.php

Verstöße

Verstöße gegen § 12 der Straßenverkehrsordnung – Halten und Parken – werden als Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld zwischen 10,00 € und 55,00 € bzw. einem Bußgeld geahndet.

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd

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