Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. Insbesondere dienen die Kontrollen einerseits dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, z. B. Kinder und ältere Menschen (Gehwegparken). Andererseits sollen alle Verkehrsteilnehmer in bestimmten Bereichen die Möglichkeit haben, für ihren Einkauf einen Parkplatz in Geschäftsnähe zu finden (Parkscheibenpflicht). Einen nachhaltigen Erfolg kann es aber letztlich nur dann geben, wenn bei jedem die Einsicht besteht, die Grundregeln des Straßenverkehrs wieder stärker zu beachten.
Mittlerweile ist in Werne das Parkschein lösen auch digital mit dem Handy möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.werne.de/de/aktuelles/meldungen/2023-09-01-Handyparken.php
Verstöße gegen § 12 der Straßenverkehrsordnung – Halten und Parken – werden als Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld zwischen 10,00 € und 55,00 € bzw. einem Bußgeld geahndet.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
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