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Schwerbehindertenausweise

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Unna nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.

  • Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses oder über den Link 
    https://www.kreisunna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/50/pdf/50.4_Antrag_Schwerbehindertenangelegenheiten.pdfzur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung
    eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei
    Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung).
    Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische
    Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem
    Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann
    dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder
    direkt zum Kreis Unna gesandt werden.
  • Sie können bei uns im Bürgerbüro Ihren Schwerbehindertenausweis
    verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist,
    kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem
    Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei,
    können wir für Sie beim Kreis Unna aufgrund Ihres Verlängerungsantrages
    einen neuen Ausweis beantragen. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild
    benötigt.
  • Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen,
    die der Kreis Unna auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H usw.),
    können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im
    öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).

Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung – Ausgabe der Anträge! – Auch in Stockum!

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Bürgerbüro
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E18

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
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Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

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Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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