Die Stadt Werne unterstützt den Sport neben der allgemeinen Sportförderung im Rahmen der bestehenden Sportförderrichtlinien und schafft damit Voraussetzungen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung des Breiten-, Gesundheits- und Leistungssports zu ermöglichen.
Förderungsvoraussetzungen:
1.Die Sportförderung durch die Stadt Werne kann nur an als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die ihren Sitz in Werne haben, dem Stadtsportverband angehören und dessen Anzahl jugendlicher Mitglieder zur Gesamtmitgliederzahl des Vereins mindestens 20 % beträgt (in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich), gewährt werden.
2.Die sich aus der zu fördernden Maßnahme ergebenden Folgekosten (Betriebskosten, Verwaltungskosten, Zinsen, Tilgung u. ä.) müssen für den Empfänger der Förderung auf Dauer tragbar sein.
3.Die Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle Zuschussmöglichkeiten durch andere Stellen ausgenutzt worden sind (z. B. Land, Eigenmittel), die vom Landessportbund e. V. vorgeschriebenen Mitglieder-Mindestbeiträge erhoben werden und der Empfänger eine seiner Finanzkraft angemessene Eigenleistung erbringt. Der Zuschuss beträgt höchstens 12,5 % der Gesamtkosten.
4.Antragsteller kann nur der geschäftsführende Vorstand eines Sportvereins sein. Einzelne Vereinsabteilungen sind nicht berechtigt, eigene Zuschussanträge zu stellen.
Sportförderrichtlinien der Stadt Werne
Montag: | 08:30–12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30–12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30–12:30 Uhr 14:00–17:00 Uhr |
Freitag: | 08:30–12:00 Uhr |
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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