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Unterbringung psychisch kranker Personen

Hilfen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegenüber Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere gefährden, durch zwangsweise Unterbringung in einem Fachkrankenhaus.

Voraussetzung ist eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die erkrankte Person oder wenn Gefahr durch die erkrankte Person für andere ausgeht und sie nur durch die Anordnung von Schutzmaßnahmen abgewendet werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW

Dezernat/Abteilung/Betrieb
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E19

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
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Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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