Das Standesamt Werne kann Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburts-, Ehe- und Sterberegister ausstellen. Allerdings nur, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung oder Sterbefall) auch tatsächlich im Werner Stadtgebiet ereignet hat.
Es besteht auch die Möglichkeit, mehrsprachige Urkunden auszustellen.
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen (also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und entfernte Verwandte) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Das rechtliche Interesse ist nachzuweisen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Die gewünschten Urkunden können schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden (siehe Ausstellung von Urkunden).
Bitte beachten Sie, dass für die Fortführung der Personenstandsregister folgende Fristen gelten:
Ältere Urkunden erhalten Sie über das Stadtarchiv:
Frau Mätzke 02389-71538
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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