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Vergnügungssteuer

Der Besteuerung (siehe auch § 1 "Steuergegenstand" der Vergnügungssteuersatzung) unterliegen die im Gebiet der Stadt Werne veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
• Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
• Stripteasevorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
• Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (auch in Kabinen);
• Sex- und Erotikmessen;
• Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
• das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b) Gastwirtschaften, Behergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Rechtliche Grundlagen: Vergnügungssteuersatzung der Stadt Werne in der zurzeit gültigen Fassung. (s. Download)

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Stadtkämmerei (II.1)
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Gebäude
Stadthaus, 2. OG
Raumnummer
213.2

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

  • Erklärung der Einspielergebnisse bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (292 KB)

    Die Vergnügungssteuer für die Benutzung der Apparate mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach dem Einspielergebnis eines jeden Monats des einzelnen Apparates. Der Vordruck Vergnügungssteuer-Anmeldung muss zusammen mit dem Vordruck für Spielhallen und/oder für Gaststätten und ähnliche Orte ausgefüllt werden.

  • II-09 (95 KB)

    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Werne (Vergnügungssteuersatzung) vom 30.12.2009

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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