Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Sondernutzungen, z. B. das Aufstellen eines Informationsstandes.
Für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und für Schwertransporte, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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