Befahren der Fußgängerzone
Für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRA) für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und für Schwertransporte, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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