Die Vollstreckungsstelle der Stadt Werne nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen und gleichgestellten privatrechtlichen Geldforderungen wahr. Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege er zugewiesenen Vollstreckung für z.B. die GEZ, Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus. Zahlen Sie deshalb fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu uns auf, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung. Bei Nachweis von wirtschaftlichen Schwierigkeiten besteht bei gegebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne. Um eine Mahnung oder Vollstreckung bereits im Vorfeld zu vermeiden haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungsabwicklung zu ermächtigen, fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Wir bieten Ihnen für wiederkehrende Zahlungen (z.B. Steuern, Grundbesitzabgaben) den für Sie vorteilhaften Service des Bankeinzuges an. Sie sparen damit die Buchungsgebühren Ihrer Bank und brauchen sich um die Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern. Drucken Sie bitte das Formular aus und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zu.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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