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Zinssenkungsantrag

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten, Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.
In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.BANK.
Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch die Stadt Werne. Es ist daher erforderlich, einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung zu stellen und das Einkommen jeder haushaltsangehörigen Person nachzuweisen.
Die Antragsunterlagen und der durch die NRW.BANK übersandte Zinssenkungsantrag sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt durch die NRW.BANK nach Vorlage der Einkommensbescheinigung.

Rechtliche Grundlagen
§§ 30 ff. Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Unterlagen
Bitte reichen Sie mit dem Schreiben der NRW.Bank alle Einkommensunterlagen Ihrer Haushaltsangehörigen des gesamten letzten Kalenderjahres bis aktuell ein:

  • Verdienstabrechnungen des gesamten letzten Kalenderjahres bis heute
  • Steuerbescheid
  • bei Arbeitsaufnahme innerhalb dieser Zeit: Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen
  • Bewilligungs- und Änderungsbescheide der Agentur für Arbeit
  • bei Elternzeit: Bescheid über die Gewährung von Mutterschafts-/Elterngeld, Bescheinigung des Arbeitgebers über die beantragte Dauer der Elternzeit (Vorlage Verdienstnachweise trotzdem notwendig)
  • Nachweis über Krankengeldzahlung
  • Renten- und Pensionsbescheide (auch Werksrenten)
  • Ausbildungsvertrag sowie drei Abrechnungen der Ausbildungsvergütung
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen (Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge)
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten (Kindergartenbeiträge etc.)
  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweis über Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
  • Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge, etc.)
  • Selbstständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Personalausweis/ Ausweispapiere
  • bei gesetzlicher Betreuung: Bestallungsurkunde
  • bei Vorsprache durch einen Vertreter: Vollmacht
  • Schwerbehindertenausweis (und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit)
  • Studenten/Schüler ab 16 Jahren: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAFöG-Bescheid, Nachweis über freiwilliges, soziales/ökologisches Jahr, Verdienstunterlagen
  • Bezug von Sozialhilfe/Grundsicherung/Arbeitslosengeld II: den letzten Bescheid oder die Bescheide des letzten Kalenderjahres bis heute

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

Dezernat/Abteilung/Betrieb
Soziales
Straße
Konrad-Adenauer-Platz 1
Ort
59368 Werne
Abteilung
Wohngeld
Gebäude
Stadthaus, EG
Raumnummer
E13 und E15

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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