Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten, Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.
In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.BANK.
Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch die Stadt Werne. Es ist daher erforderlich, einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung zu stellen und das Einkommen jeder haushaltsangehörigen Person nachzuweisen.
Die Antragsunterlagen und der durch die NRW.BANK übersandte Zinssenkungsantrag sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt durch die NRW.BANK nach Vorlage der Einkommensbescheinigung.
Rechtliche Grundlagen
§§ 30 ff. Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Unterlagen
Bitte reichen Sie mit dem Schreiben der NRW.Bank alle Einkommensunterlagen Ihrer Haushaltsangehörigen des gesamten letzten Kalenderjahres bis aktuell ein:
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Antrag zum sozialen Wohnungsbau
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieser Dienststelle stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd