Stoffwindelzuschuss
Zuschuss für Stoffwindeln
In der Stadt Werne wird es ab dem 01.04.23 einen Zuschuss für den Einsatz von Stoffwindeln bei Kleinkindern geben.
Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen nach Vorberatung im Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 22.03.23 beschlossen. Die Mittel werden zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2024 in Höhe von 5.000 EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung des Budgets ist nicht vorgesehen.
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Die Förderung zielt auf ökologische Vorteile ab
Bei der Nutzung von Stoffwindeln handelt es sich um eine ökologische Variante, um das hohe Müllaufkommen durch Einwegwindeln zu reduzieren. Die Förderung zielt damit auf die ökologischen Vorteile der Nutzung von Stoffwindeln ab.
Stoffwindeln wurden in Deutschland in den 70er Jahren zunehmend von Einwegwindeln abgelöst. Heute ist der Verwendungsanteil der Stoffwindeln in Deutschland verschwindend gering. Die Einwegwindeln werden über den Restmüll entsorgt und erhöhen das Müllaufkommen deutlich. Dagegen ist die mehrjährige Nutzung von Stoffwindeln aufgrund des erheblich geringeren Ressourcenaufwandes als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz einzustufen. Eine Förderung von Stoffwindeln wird aktuell von zahlreichen Kommunen in Deutschland als einmaliger oder auch jährlicher Zuschuss angeboten.
Die wichtigsten Förderinformationen und -bedingungen im Überblick
- Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von 150 EUR für das erste Kind und 50 EUR für jedes weitere Kind gewährt. Bei Anschaffungskosten unter 200 EUR reduziert sich der Zuschuss auf 50 % der Anschaffungskosten.
- Gefördert werden Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten.
- Der Hauptwohnsitz des Kindes muss in Werne liegen.
- Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Für die Auszahlung muss ein Original-Kaufbeleg, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
- Die Zuschussförderungen werden nach Reihenfolge des Antragseingangs bis zur Erreichung des Förderhöchstvolumens von 5.000 € pro Jahr vergeben. Eine Aufstockung ist derzeit nicht vorgesehen. Förderanträge werden nicht in das Folgejahr übertragen.
- Die Förderung ist zunächst auf 2 Jahre bis zum 31.12.2024 befristet.
- Sofern die Antragsunterlagen postalisch eingereicht werden, senden Sie diese bitte an:
Stadt Werne
Dezernat III
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne