Denkmalpflege
Untere Denkmalbehörde
Denkmäler stehen als Abbild der Geschichte unter besonderem Schutz. So sind zum Beispiel Arbeiten am oder im Bereich eines Denkmals nur in Absprache mit der Denkmalbehörde zulässig. Häufig ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes erforderlich.
Die Bezirksregierung ist zuständig für alle Denkmäler im Regierungsbezirk, deren Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Bund oder das Land ist. Andere Denkmäler fallen in die Zuständigkeit der Denkmalbehörden der Kommunen. Fachliche Unterstützung und Beratung erhalten die Denkmalbehörden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Aufgaben
Die unteren Denkmalbehörden sind alle Städte und Gemeinden des Kreises Unna mit folgenden Aufgaben:
- Führen der Denkmalliste
- Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung
- Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen
- Bearbeiten von Förderungsanträgen (siehe Abschnitt Denkmalförderung Kapitel 9.3)
- Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro)
- Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt