Allgemeine Infos zur Denkmalpflege
Untere Denkmalbehörde
Denkmäler stehen als Abbild der Geschichte unter besonderem Schutz. So sind zum Beispiel Arbeiten am oder im Bereich eines Denkmals nur in Absprache mit der Denkmalbehörde zulässig. Häufig ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes erforderlich.
Die Bezirksregierung ist zuständig für alle Denkmäler im Regierungsbezirk, deren Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Bund oder das Land ist. Andere Denkmäler fallen in die Zuständigkeit der Denkmalbehörden der Kommunen. Fachliche Unterstützung und Beratung erhalten die Denkmalbehörden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Aufgaben
Die unteren Denkmalbehörden sind alle Städte und Gemeinden des Kreises Unna mit folgenden Aufgaben:
- Führen der Denkmalliste
- Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung
- Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen
- Bearbeiten von Förderungsanträgen (siehe Abschnitt Denkmalförderung Kapitel 9.3)
- Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro)
- Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt
Die Stadt Werne als Denkmalbehörde kümmert sich um den Schutz und die Pflege der Denkmäler. Ziel ist die Erhaltung des historischen Erbes der Stadt. Denkmäler können die unterschiedlichsten Dinge sein, sie müssen aber für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung sein. Trifft das zu, müssen sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Erst dann sind sie Denkmäler und der pflegliche Umgang mit ihnen für die kommenden Generationen gesichert.
Denkmalpflege heißt der Umgang mit Denkmälern, ihre pflegliche Behandlung, ausgerichtet auf lang andauernde Erhaltung, ungestörtes Erscheinungsbild und sinnvolle Nutzung.
Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Verfahrensschritten. Sie sind nicht immer für alle Betroffenen auf Anhieb verständlich und führen zu den unterschiedlichsten Fragen. Zudem müssen Denkmäler gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Dabei werden natürlich, in größerem oder kleinerem Umfang, Veränderungen vorgenommen. Auch hier stellen sich eine Reihe von Fragen, es lassen sich bürokratische Schritte nicht ausschließen. Eine umfassende Beratung unserer Kunden in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist daher unser Anliegen.
Leitfaden für die Gebäudegestaltung im historischen Stadtkern:
Die stetige Verbesserung des attraktiven Erscheinungsbildes unserer Innenstadt stellt eine fortlaufende Aufgabe dar, an der nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch alle privaten Akteure mitwirken müssen. Aus diesem Grund hat die Stadt Werne im Jahr 2018/2019 in einem aufwändigen Beteiligungsprozess von Verwaltung, Politik und Gewerbetreibenden einen Gestaltungsleitfaden und eine Gestaltungssatzung entwickelt und beschlossen.
Das neue Gestaltungshandbuch dient als Leitfaden für die äußere Gestaltung der Gebäude, regelt die Anwendung von Werbeanlagen und die Nutzung des öffentlichen Raums. Dieses Handbuch richtet sich an alle Eigentümer, Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen der Gebäudebestand und das Umfeld durch gezielte Maßnahmen und aktive Beteiligung der privaten Akteure aufgewertet werden. Der vorliegende Gestaltungsleitfaden gibt dabei einen Handlungsrahmen in Form von Empfehlungen, die im Anhang abgedruckte Gestaltungssatzung regelt die verbindlichen Inhalte.
Um Eigentümerinnen und Eigentümer beim Erhalt und dem Schutz von Denkmälern und Erhaltenswerter Bausubstanz zu unterstützen, können diese im Gespräch und in Abstimmung mit der Stadt Werne Fördermittel von Bund, Ländern und Kommune erhalten. Diese Fördermittel werden zum einen aus dem Topf der Pauschalmittel und zum anderen aus dem Topf des Fassadenprogramms der Städtebauförderung ausgezahlt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner der Abteilung IV.2.
Die Pauschalförderung und das Fassadenprogramm werden gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.