Bauleitplanung
Städtebauliche Entwicklung
Die Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern. Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Es wird dabei unterschieden in
- Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Stadt gemäß der §§ 5 - 7 BauGB. Die beabsichtigte Bodennutzung ist hier nur flächenhaft dargestellt, so dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lässt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat den Maßstab 1 : 15.000.
- Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB. Ein Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan und dem städtebaulichen Konzept entwickelt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne der Stadt Werne haben in der Regel den Maßstab 1 : 1.000.
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Kontakt
Bezüglich möglicher Projektanfragen, Auskünfte aus Bebauungsplänen und sonstiger Anfragen in Bezug auf die Stadtentwicklung und planung wenden Sie sich bitte zu Anfang ausschließlich an
Bauleitplanung
Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens (siehe Verfahrensablauf) die Gelegenheit Stellung zu beziehen. Diese Beteiligung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Rahmen der Abwägung einbezogen.
Nach Rechtskraft der Bauleitpläne werden diese in das Internet eingestellt und sind über den vorstehenden Link abrufbar.
Beschreibung
Die Planentwürfe sowie die zugehörigen Gutachten werden zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen.