Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen strukturschwacher Regionen des Landes.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?
Für die RWP-Förderung stehen jährlich 240 Millionen Euro zur Verfügung. Über 77 Millionen Euro wurden 2023 für die wirtschaftsnahe Infrastruktur aus GRW-Mitteln bewilligt. Das GRW-Fördergebiet differenziert zwischen C- und D-Fördergebieten und orientiert sich dabei am wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Regionen. Im C1-Fördergebiet, worunter auch der Kreis Unna fällt, sind innerhalb der gewerblichen Förderung höhere Förderquoten möglich, als in einem C2 oder D-Fördergebiet.Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (primär kleine und mittlere Unternehmen), wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (Kreis Unna) liegt.
In Gründung befindliche Unternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden insbesondere für folgende Vorhaben:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Gründung).
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.
- erstmaliger Erwerb/Errichtung eigener Räumlichkeiten.
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses.
Verschiedene Wirtschaftsbranchen sind von der Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt und die Bagatellgrenze von 150.000 Euro bei Investitionsvorhaben muss überschritten werden.
Für weitergehende Beratung empfehlen wir unseren Partner die WFG Unna.
Alternativ finden Sie zusätzliche Informationen auch hier.
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